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Förderantrag
Seit 01.07.2023 sind LEADER-Projekte elektronisch über die Digitale Förderplattform der AMA einzureichen. Als erster Schritt wird die Kontaktaufnahme mit dem LEADER-Büro empfohlen! Wir helfen gerne bei der Antragstellung.
Das AMA-Handbuch für förderwerbende Personen gibt auf den Seiten 25 bis 45 eine Übersicht, welche Informationen für den Förderantrag von der Förderwerberin bzw. vom Förderwerber und vom Projekt benötigt werden.
Publizitätsbestimmungen
Im Zuge der Projektumsetzung sind die Publizitätsbestimmungen verpflichtend einzuhalten.
Für Projekte, die im Rahmen der Förderperiode 14-20 (inkl. Übergangsfrist 21+22) gefördert werden, gültig:
- Bestimmungen Ministerium
- Bestimmungen Land Stmk.
- Publizitätsbeispiele
Verbindlich Auskunft darüber, welche Förderleiste zu verwenden ist, gibt das jeweilige Genehmigungsschreiben des LEADER-Projektes.
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – Regionen (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 17 des Landes Steiermark gefördert werden)
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – (Volks)Kultur, Europa & Außenbeziehungen (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 9 des Landes Steiermark gefördert werden)
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – Naturschutz (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 13 des Landes Steiermark gefördert werden)
Für Projekte, die im Rahmen der Förderperiode 23-27 gefördert werden, gültig:
- Informationsblatt AMA
Verbindlich Auskunft darüber, welche Förderleiste zu verwenden ist, gibt das jeweilige Genehmigungsschreiben des LEADER-Projektes.
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – Regionen (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 17 des Landes Steiermark gefördert werden)
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – (Volks)Kultur, Europa & Außenbeziehungen (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 9 des Landes Steiermark gefördert werden)
- Logo-Leiste LEADER, EU, Bund & Land – Naturschutz (für LEADER-Projekte, die über die Abteilung 13 des Landes Steiermark gefördert werden)